Der erste Schritt zu einem Treppenlift in Sulzbach-Rosenberg ist eine sorgfältige Prüfung der Bausubstanz vor Ort. Der Treppenverlauf – ob geradlinig oder gewendelt – beeinflusst direkt die Konstruktion der Schienen und den damit verbundenen Installationsaufwand. Ein Sitzlift ist meist die richtige Wahl für Personen mit erhaltener Sitzfähigkeit, wohingegen ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die barrierefreie Nutzung der Treppe erlaubt. Von zentraler Bedeutung ist die Breite der Treppe, denn die Bauvorschriften in Bayern fordern eine freibleibende Mindestbreite als Rettungsweg, die bei der Planung zwingend beachtet werden muss.
Der erste praktische Schritt ist immer ein professionelles Aufmaß direkt bei Ihnen vor Ort, egal ob Sie in Sulzbach oder Rosenberg wohnen. Dadurch wird eine maßgeschneiderte Produktion der Anlage garantiert. Für die fachgerechte Installation werden oft qualifizierte Handwerksbetriebe aus der Region eingebunden, die über die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz zu finden sind und mit den Gegebenheiten vertraut sind. Eine neutrale und umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Anschaffung und Förderung erhalten Sie beim Ökumenische Sozialstation Sulzbach gGmbH / Fachstelle für pflegende Angehörige in der Hofgartenstraße 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Abhängig vom gewählten Modell und der Komplexität des Treppenlaufs ist für einen Treppenlift in Sulzbach-Rosenberg mit Kosten in Höhe von circa 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.
Um die Kosten für einen Treppenlift zu stemmen, stehen Ihnen in Sulzbach-Rosenberg unterschiedliche Förderwege zur Verfügung, die die finanzielle Belastung spürbar senken. Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI, den Sie bei Ihrer AOK Bayern beantragen können und der bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann. Ergänzend dazu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem KfW 159 eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit. Speziell in Bayern unterstützt die BayernLabo im Rahmen des Programms “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” den behindertengerechten Umbau von Wohnraum, was eine wertvolle zusätzliche Hilfe darstellt und die finanzielle Last für die Familie spürbar erleichtern kann.