Am Anfang der Planung für einen Treppenlift in Roth steht eine detaillierte Begutachtung der räumlichen Situation. Ob ein gerader Treppenlauf oder eine kurvige Variante mit Zwischenpodesten vorliegt, bestimmt maßgeblich die Art der Schienenführung und somit die Komplexität der Anlage. Ein Sitzlift ist meist die richtige Wahl für Personen mit erhaltener Sitzfähigkeit, wohingegen ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die barrierefreie Nutzung der Treppe erlaubt. Die Treppenbreite ist ein kritischer Faktor, da laut bayerischer Bauordnung ein Mindestmaß für Flucht- und Rettungswege freigehalten werden muss, um die Sicherheit im Haus zu garantieren.
Um die Kosten für einen Treppenlift zu stemmen, stehen Ihnen in Roth unterschiedliche Förderwege zur Verfügung, die die finanzielle Belastung spürbar senken. Voraussetzung für den Pflegekassenzuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person ist ein anerkannter Pflegegrad; dieser Zuschuss nach § 40 SGB XI muss bei der zuständigen AOK Bayern beantragt werden. Ergänzend dazu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem KfW 159 eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit. Darüber hinaus unterstützt in Bayern die BayernLabo im Rahmen des Programms “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” den Umbau zu barrierefreiem Wohnraum, was eine wertvolle zusätzliche Hilfe darstellt.
Am Anfang steht immer das fachmännische Ausmessen der Treppe vor Ort, ganz gleich, ob Ihr Wohnsitz in Roth oder Büchenbach ist. Dadurch wird eine maßgeschneiderte Produktion der Anlage garantiert. Für den Einbau werden oft regionale Fachbetriebe beauftragt, die Sie über die Handwerkskammer für Mittelfranken finden können und die Erfahrung mit den Gegebenheiten vor Ort haben. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung zu Anschaffung und Förderungen können Sie sich an den Pflegestützpunkt Landkreis Roth unter der Adresse Weinbergweg 16, 91154 Roth wenden. Abhängig vom gewählten Modell und der Komplexität des Treppenlaufs ist für einen Treppenlift in Roth mit Kosten in Höhe von circa 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.