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Treppenlifte in Schleswig-Holstein | Marktübersicht & Kassen-Zuschuss

Der Herzenswunsch, auch bei eingeschränkter Mobilität im vertrauten Zuhause in Schleswig-Holstein zu bleiben, ist für viele Menschen von unschätzbarem Wert. Ein Treppenlift oder eine andere Mobilitätslösung schenkt nicht nur die Freiheit, sich wieder uneingeschränkt zwischen den Etagen zu bewegen, sondern gibt auch ein tiefes Gefühl von Sicherheit und Selbstständigkeit zurück. Die Sorge vor den Kosten sollte diesem Wunsch nicht im Wege stehen, denn es gibt gezielte finanzielle Unterstützung, die den Einbau erleichtert und pflegende Angehörige spürbar entlastet, damit die Geborgenheit der eigenen vier Wände erhalten bleibt.

Die wichtigste Säule der Finanzierung ist der Pflegekassenzuschuss. Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Sie für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen. Dieser Betrag nach § 40 SGB XI ist eine wertvolle, nicht rückzahlbare Hilfe, die oft bereits einen erheblichen Teil der Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts abdeckt. Er bildet die finanzielle Grundlage, um Ihr Zuhause barrierefrei zu gestalten und Ihnen den Alltag zu erleichtern, ohne auf die vertraute Umgebung verzichten zu müssen.

Sollten die Kosten für Ihre individuelle Lösung den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, bietet Schleswig-Holstein eine weitere, passgenaue Unterstützung. Über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) können im Rahmen der IB.SH Wohnraumförderung zinsgünstige Darlehen oder weitere Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum beantragt werden. Diese landesspezifische Förderung lässt sich ideal mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren, um die Restkosten zu decken. So wird sichergestellt, dass Ihr Projekt nicht an der Finanzierung scheitert und Sie die Geborgenheit Ihres Zuhauses weiterhin unbeschwert genießen können.

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