Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden sicher und geborgen zu leben, ist tief in uns verankert. Doch wenn Treppen zu einer täglichen Herausforderung werden, schwindet dieses Gefühl der Selbstständigkeit – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für sorgende Angehörige. Ein Treppenlift ist hier oft die entscheidende Lösung, um die vertraute Umgebung zu erhalten und Mobilität zurückzugewinnen. Die gute Nachricht: Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen. Der erste und wichtigste Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die bei Vorliegen eines Pflegegrades einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt.
Speziell in Sachsen-Anhalt haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Sie können die finanzielle Unterstützung clever kombinieren. Über den Zuschuss der Pflegekasse hinaus bietet das Land mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt BARRIEREFREI“ eine wertvolle, zusätzliche Hilfe. Zuständig hierfür ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Dieses Landesprogramm bezuschusst gezielt Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren und kann somit die Restkosten für Ihren Treppenlift erheblich senken. Es ist ein starkes Signal des Landes, das Ihnen und Ihrer Familie den Rücken stärkt und den Verbleib im geliebten Zuhause finanziell erleichtert.
Der Weg zur Förderung ist unkomplizierter, als viele denken. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, können Sie bei Ihrer Pflegekasse den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Mit einem Kostenvoranschlag für den Treppenlift wenden Sie sich vor der Beauftragung an die Investitionsbank, um die Landesförderung zu sichern. Diese kluge Vorgehensweise minimiert Ihren Eigenanteil spürbar und schenkt Ihnen die Gewissheit, alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft zu haben. So wird der Einbau des Treppenlifts nicht zur finanziellen Last, sondern zu einem befreienden Schritt hin zu mehr Lebensqualität und einem unbeschwerteren Alltag für die ganze Familie.