Ihr vertrautes Zuhause ist ein Ort der Geborgenheit und der Erinnerungen. Wenn Treppen jedoch zu einem unüberwindbaren Hindernis werden, wächst die Sorge um die eigene Selbstständigkeit. Wir verstehen das zutiefst. Ein Treppenlift oder eine andere Mobilitätslösung kann hier den entscheidenden Unterschied machen und Ihnen Ihre Freiheit in den eigenen vier Wänden zurückgeben. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen zu zeigen, dass Sie in Nordrhein-Westfalen mit den Kosten für diesen wichtigen Schritt nicht allein gelassen werden, sondern gezielte und verständnisvolle Unterstützung erhalten.
Die finanzielle Entlastung in NRW fußt auf zwei starken Säulen, die sich ideal ergänzen. Zunächst steht Ihnen bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI zu. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person und ist eine nicht rückzahlbare Leistung, die eine immense finanzielle Grundlage schafft. Speziell in Nordrhein-Westfalen kommt als zweite Säule das Förderprogramm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau hinzu. Hierbei handelt es sich um ein besonders zinsgünstiges Darlehen, das die Restkosten abdecken kann. Der große Vorteil: Der Pflegekassenzuschuss kann direkt zur Reduzierung der Darlehenssumme genutzt werden, was Ihre monatliche Belastung spürbar senkt und den Umbau schnell realisierbar macht.
Der Weg zu einem barrierefreien und sicheren Zuhause sollte nicht an finanziellen Hürden scheitern. Die clevere Kombination aus Pflegekassenzuschuss und den Fördermitteln der NRW.BANK ist ein klares Signal, dass Ihre Lebensqualität im Mittelpunkt steht. Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen gerne durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur Unterstützung bei der Antragstellung. So gewinnen Sie nicht nur Ihre Mobilität zurück, sondern auch ein unbezahlbares Gefühl von Sicherheit und Sorgenfreiheit für die ganze Familie. Zögern Sie nicht, diesen wichtigen Schritt zu gehen und die Ihnen zustehende Unterstützung in Anspruch zu nehmen.